Entgeltvermerke & Porto
Briefwahlunterlagen
Der Versand der Briefwahlunterlagen als Brief.
Muster Standardbrief (verkleinerte Darstellung)
Standardbrief
Mindestmaße: 140 mm × 90 mm* (L × B)
Höchstmaße: 235 mm × 125 mm × 5 mm* (L × B × H)
Höchstgewicht: 20 g
Standardbriefe müssen so beschaffen sein, dass sie sich maschinell bearbeiten lassen, d.h. die Sendung muss weiß oder in einfarbigen Pastelltönen gestaltet sein und die Codierzone (150 mm × 15 mm) vom rechten unteren Sendungsrand muss frei bleiben.
Erfüllt Ihre Sendung nicht diese Anforderungen oder ist die Sendung größer bzw. schwerer als der Standardbrief, stehen Ihnen folgende Produkte zur Verfügung:
Kompaktbrief
Mindestmaße: 100 mm × 70 mm* (L × B)
Höchstmaße: 235 mm × 125 mm × 10 mm* (L × B × H)
Höchstgewicht: 50 g
Großbrief
Mindestmaße: 100 mm × 70 mm (L × B)
Höchstmaße: 353 mm × 250 mm x 20 mm (L × B × H)
Höchstgewicht: 500 g
Wahlbriefe
Für bundesweite Wahlen sind laut Wahlordnung rote Wahlbriefumschläge vorgeschrieben. Für parallel stattfindende Wahlen ist ein andersfarbiger Umschlag zu verwenden.
Beförderung und Abrechnung nicht freigemachter Wahlbriefe
a) ohne Auftrag zur Abrechnung von Wahlbriefen
- als RESPONSEPLUS Sendung
- als (WERBE) ANTWORT Sendung
RESPONSEPLUS
Voraussetzungen
- Rechteckvermerk „Entgelt bereits bezahlt“ in der Frankierzone
- Frankiervermerk inkl. Matrixcode in der Lesezone
- Alle Sendungen: vollständig automationsfähig*
- Abschluss eines Online-Auftrags
Abrechnung: Im Anschluss an die Beförderung erhebt die Deutsche Post beim Empfänger (z. B. Wahlamt) das jeweilige Basisporto bzw. das fehlende Entgelt bei Teilfreimachung ohne Zusatzentgelte, welches automatisiert abgerechnet wird.
WERBEANTWORT
- Voraussetzungen
- Freimachungsvermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ in der Frankierzone
- Kennzeichnung „Deutsche Post ANTWORT“ (inkl. Posthorn) in der Lesezone
- Postkarten und Standardbriefe: vollständig automationsfähig*
Kompakt-, Groß- und Maxisendungen: Anforderungen der Maschinenlesbarkeit und Gestaltung der Aufschriftseite erfüllen* - Kein Auftrag erforderlich
Abrechnung: Im Anschluss an die Beförderung erhebt die Deutsche Post beim Empfänger (z. B. Wahlamt) das jeweilige Basisporto bzw. das fehlende Entgelt bei Teilfreimachung ohne Zusatzentgelte.
b) mit Auftrag zur Abrechnung von Wahlbriefen
Voraussetzungen:
- Freimachungsvermerk „Entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post“ oder "Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch Deutsche Post"
- Rechtzeitiger Abschluss eines Auftrags zur Abrechnung von Wahlbriefen mit der Deutschen Post (mind. 2 Monate vor Wahl)
Abrechnung: Die Wahlbriefe werden innerhalb des Wahlzeitraums entgeltfrei ausgeliefert, da die angefallenen Beförderungsentgelte erst nach Abschluss der Wahl über Rechnungslegung abgerechnet werden.
Für den Versand größerer Sendungsmengen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Rabatte erzielt werden.
Informationen unter: deutschepost.de/teilleistungen
Informationen zu RESPONSEPLUS: deutschepost.de/responseplus
Informationen zu WERBEANTWORT: deutschepost.de/werbeantwort
Informationen zum Auftrag zur Abrechnung: deutschepost.de/wahlen
Quelle: www.deutschepost.de